segunda-feira, 2 de dezembro de 2013

Übergabe des Reichtums

15. Spricht das Prinzip, das besagt, der Mensch sei nur der Verwalter der Reichtümer und Gott erlaube ihm, sie während seines irdischen Lebens zu genießen, ihm das Recht ab, den Reichtum an seinen Nachfolger weiterzugeben?

Der Mensch kann durchaus bei seinem Tod die Güter, die er in seinem Leben benutzt hat, weitergeben, denn die Ausführung dieses Rechts ist immer dem Willen Gottes untergeordnet. Er kann es vermeiden, wenn es Seine Absicht ist, dass die Erben nicht an diesem Genuss teilhaben sollen. Deswegen sehen wir, wie Reichtümer zerstört werden, die aussahen, als hätten sie eine sehr solide Grundlage. Der Wille des Menschen, seine Reichtümer in den Händen seiner Nachkommen zu verwahren, ist ohne Macht. Das nimmt ihm aber nicht das Recht, diese Leihgabe weiterzugeben, die er bekommen hat, zumal Gott sie diesem wieder entziehen kann, wenn Er es für richtig hält.

- Hl. Ludwig (Geist).
Paris, 1860.


Auszug aus dem Kapitel XVI - Man kann nicht Gott und dem Mammon dienen - aus dem Buch „Das Evangelium im Lichte des Spiritismus“ - Allan Kardec.

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