quinta-feira, 9 de janeiro de 2014

Die Unauflösbarkeit der Ehe

1. Da traten Pharisäer zu ihm und versuchten ihn und sprachen: Istʹs erlaubt, daß sich ein Mann aus irgendeinem Grund von seiner Frau scheidet? Er aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen: Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau und sprach [1. Mose (Genesis) 2,24]: „Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein?“ So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!

Da fragten sie: Warum hat dann Mose geboten, ihr einen Scheidebrief zu geben und sich von ihr zu scheiden? Er sprach zu ihnen: Mose hat euch erlaubt, euch zu scheiden von euren Frauen, eures Herzens Härte wegen; von Anfang an aber istʹs nicht so gewesen. Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegenEhebruchs, und heiratet eine andere, der bricht die Ehe. (Matthäus XIX, 3 ‐ 9).

2. Unveränderlich bleibt nur das, was von Gott kommt. Alles von Menschen Geschaffene unterliegt der Veränderung. Die Naturgesetze sind immer dieselben, zu allen Zeiten und in allen Ländern. Die von Menschen geschriebenen Gesetze ändern sich gemäß Zeit, Ort und Weiterentwicklung der Intelligenz. In der Ehe ist die Vereinigung der Geschlechter gottgewollt, um eine Erneuerung der verstorbenen Wesen herbeizuführen. Die Bedingungen, welche diese Verbindung steuern, sind dennoch derart menschlich, dass es auf der ganzen Welt, selbst in der Christenheit, nicht zwei Länder gibt, in denen sie vollkommen gleich sind, und nicht ein Einziges, in dem sie sich nicht im Laufe der Zeit verändert haben. Daraus ergibt sich, zivilrechtlich betrachtet,dass etwas, das in einem Land zu einer Zeit gesetzmäßig ist, in einem anderen Land und zu anderer Zeit ehebrecherisch sein kann. Aus diesem Grund soll das Zivilrecht die Interessen der Familien regeln, die sich in Abhängigkeit von Gebräuchen und örtlichen Notwendigkeiten verändern. So ist in bestimmten Ländern zum Beispiel die kirchliche Eheschließung die einzig legale Eheschließung, in anderen Ländern ist außerdem noch die standesamtliche Trauung erforderlich und in weiteren Ländern schließlich genügt die standesamtliche Trauung. 

3. Aber neben dem stofflichen göttlichen Gesetz, das für alle Lebewesen gleich ist, gibt es in der Geschlechterverbindung noch ein weiteres göttliches Gesetz, das genauso unwandelbar wie alle andere Gesetze Gottes und ausschließlich moralischer Natur ist: das Gesetz der Liebe. Gott wollte, dass die Wesen sich nicht nur durch fleischliche, sondern auch durch seelische Bande verbinden, damit die gegenseitige Zuwendung der Eheleute sich auf die Kinder überträgt, und nicht nur einer, sondern zwei sie lieben, für sie sorgen und sich um ihre Entwicklung kümmern. Wird dieses Gesetz der Liebe unter den gewöhnlichen Eheschließungen berücksichtigt? Überhaupt nicht. In Betracht gezogen wird nicht, ob sich die Ehepartner lieben oder ob sie sich durch gegenseitige Gefühle anziehen, da diese Zuneigung oft zerbricht. Man denkt nicht an eine Erfüllung des Herzens, sondern an die Befriedigung des Stolzes, der Eitelkeit und der Gier, d. h. an die Erfüllung der materiellen Werte. Wenn alles gut geht, sagt man, dass es sich um eine Zweckehe handelt und wenn sie reich sind, sagt man, dass die Eheleute sehr glücklich sind und ebenfalls sein werden. 

Und dennoch können weder das Zivilrecht noch die eingegangenen Verpflichtungen das Gesetz der Liebe ersetzen, wenn dieses nicht bei der Eheschließung vorhanden ist. Die Folge ist, dass oftetwas, was man mit Gewalt zusammengefügt hat, sich wieder von selbst trennt.Man leistet einen Meineid, wenn der vor dem Altar abgelegte Eid wie eine banale Formel ausgesprochen wird. Daraus entstehen die unglücklichen Verbindungen, die schließlich kriminell werden. Das ist ein zweifaches Unglück, das vermieden werden könnte, wenn man unter den festgelegten Bedingungen für eine Heirat jene einzige, welche die Ehe in Gottes Augen anerkannt macht, nicht fehlen würde: das Gesetz der Liebe. Gottes Worte: „... und sie werden sein ein Fleisch“ und was Christus dazu sagte: „Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!“ soll man in Bezug auf eine Verbindung nach dem unveränderlichen Gesetz Gottes verstehen und nicht nach dem veränderlichen Gesetz der Menschen. 

4. Ist das bürgerliche Gesetz also überflüssig? Sollte man nochmals zu den Naturehen zurückkehren? Nein, natürlich nicht. Das Zivilrecht hat den Zweck, die sozialen Beziehungen und die Familieninteressen je nach Gesellschaftsentwicklung zu regeln; es ist daher nützlich und notwendig, dennoch veränderlich. Es muss vorsorglich sein, da der moderne Mensch nicht wie ein Wilder mehr leben kann. Denn nichts, überhaupt nichts spricht dagegen, dass das menschliche Gesetz die unmittelbare Folge des Gesetzes Gottes sei. Die Hindernisse zur Erfüllung des Göttlichen Gesetzes entstehen erst durch die Vorurteile und nicht durch das Zivilrecht. Obwohl diese Vorurteile noch bestehen, haben sie unter den aufgeklärten Völkern bereits viel an Bedeutung verloren. Sie werden mit der moralischen Entwicklung schwinden, die schließlich den Menschen die Augen für die zahlreichen Übel, für die Fehler und auch für die Verbrechen, die aus Verbindungen hervorgegangen sind, welche nur aus materiellen Interessen geschlossen wurden, öffnen wird. Eines Tages wird man sich grundsätzlich fragen, was humaner, mildtätiger oder moralischer ist: Zwei Wesen, die nicht zusammen leben können, miteinander zu verketten oder ihnen die Freiheit zurückgeben. Dabei stellt sich die Frage, ob die Aussicht auf eine unlösbare Fessel die Zahl der ungesetzlichen Verbindungen nicht noch vergrößert.

- Allan Kardec.


Auszug aus dem Kapitel XXII - Trennt nicht, was Gott zusammengefügt hat - aus dem Buch „Das Evangelium im Lichte des Spiritismus“ - Allan Kardec.

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